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A
- Absteckung des geplanten Gebäudes
vor Baubeginn wird von verschiedenen Bauaufsichtsämtern als Auflage in der Baugenehmigung
gefordert. Hierbei werden zur Anlage der Baugrube die Hauptecken oder Achsen des Gebäudes
durch Holzpflöcke mit dm-Genauigkeit markiert (Grobabsteckung). Nach Anlage der Baugrube
oder des Planums für das Fundament erfolgt dann die genaue Absteckung der Gebäudeecken
unter Wahrung erfoderlicher geplanter Abstände zu den Grenzen. Die Punkte werden z.B.
durch Nägel auf Holzpflöcken oder auf Schnur- gerüsten mit cm-Genauigkeit markiert.
B
- Baugesetzbuch ( BauGB) ist der zur
Zeit wichtigste Gesetzestext im Baurecht mit bundesweiter Gültigkeit
C
D
E
F
- Feinabsteckung eines Gebäudes vor
Baubeginn, vgl. hierzu die Ausführung zum Stichwort "Absteckung"
G
- Gebäudeeimessung ist die notwendige
Vermessung eines Bauwerks nach Fertigstellung zum Nachweis im Liegenschaftskataster
- Grenzherstellung ist die Aufdeckung
von Grundstücksgrenzen / Grenzpunkten und die neue Vermarkung (z.B. durch Grenzsteine)
fehlender Grenzeichen
- Grobabsteckung eines Gebäudes vor
Baubeginn, vgl. hierzu die Ausführung zum Stichwort "Absteckung"
H
I
J
K
L
- Lage- und Höhenpläne sind die
Grundlage für jede qualifizierte Architektenplanung
M
N
O
P
Q
R
- Raumaufmaß = mehr dazu finden Sie hier
S
T
- Teilungsmessung oder Zerlegung ist
die weitere Aufteilung von Flurstücken zur Bildung neuer Teilflächen, die dann rechtlich
gesondert behandelt werden können
- Teilungsgenehmigung: diese ist seit
Juli 2004 für Veränderungen im Grundbuch nicht mehr erforderlich.Trotzdem sind bei
Grundstücksteilungen die weiterhin geltenden Vorschriften des Baurechts zu beachten.
U
V
W
- Wohnflächenermittlung = mehr dazu
finden Sie hier
X
Y
Z
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