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A

  • Absteckung des geplanten Gebäudes vor Baubeginn wird von verschiedenen Bauaufsichtsämtern als Auflage in der Baugenehmigung gefordert. Hierbei werden zur Anlage der Baugrube die Hauptecken oder Achsen des Gebäudes durch Holzpflöcke mit dm-Genauigkeit markiert (Grobabsteckung). Nach Anlage der Baugrube oder des Planums für das Fundament erfolgt dann die genaue Absteckung der Gebäudeecken unter Wahrung erfoderlicher geplanter Abstände zu den Grenzen. Die Punkte werden z.B. durch Nägel auf Holzpflöcken oder auf Schnur- gerüsten mit cm-Genauigkeit markiert.       

B

  • Baugesetzbuch ( BauGB) ist der zur Zeit wichtigste Gesetzestext im Baurecht mit bundesweiter Gültigkeit

C

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D

  • keine Einträge

E

  • keine Einträge

F

  • Feinabsteckung eines Gebäudes vor Baubeginn, vgl. hierzu die Ausführung zum Stichwort "Absteckung"

G

  • Gebäudeeimessung ist die notwendige Vermessung eines Bauwerks nach Fertigstellung zum Nachweis im Liegenschaftskataster
  • Grenzherstellung ist die Aufdeckung von Grundstücksgrenzen / Grenzpunkten und die neue Vermarkung (z.B. durch Grenzsteine) fehlender Grenzeichen
  • Grobabsteckung eines Gebäudes vor Baubeginn, vgl. hierzu die Ausführung zum Stichwort "Absteckung"

H

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I

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J

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K

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L

  • Lage- und Höhenpläne sind die Grundlage für jede qualifizierte Architektenplanung

M

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N

  • keine Einträge 

O

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P

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Q

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R

  • Raumaufmaß = mehr dazu finden Sie hier

S

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T

  • Teilungsmessung oder Zerlegung ist die weitere Aufteilung von Flurstücken zur Bildung neuer Teilflächen, die dann rechtlich gesondert behandelt werden können
  • Teilungsgenehmigung: diese ist seit Juli 2004 für Veränderungen im Grundbuch nicht mehr erforderlich.Trotzdem sind bei Grundstücksteilungen die weiterhin geltenden Vorschriften des Baurechts zu beachten.

U

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V

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W

  • Wohnflächenermittlung = mehr dazu finden Sie hier

X

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Y

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Z

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